Viele Eltern wünschen eine Beschulung ihres Kindes mit Behinderung in einer Regelschule. Dabei können Sie sich auf das Schulgesetz sowie auf den Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen, die seit ihrer Unterzeichnung durch die Bundesregierung auch für Deutschland rechtsverbindlich gilt, berufen.
Viele Fragen rund um die Intergrative Beschulung beantwortet eine Broschüre, die die Behindertenbeauftragte der letzten Bundesregierung Frau Karin Evers-Meyer herausgegeben hat. Zum Herunterladen klicken Sie bitte
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Benötigt ein Kind eine Assistenz für die Schule, kann diese auch über ein Persönliches Budget beschafft werden.
Wie Sie zu einem solchen Budget kommen und wo Persönliche Budgets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerdem eingesetzt werden können, erklärt eine Broschüre des Paritätischen, die Sie
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