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Wohnen

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Wohnen mit Persönlichem Budget

Nach Artikel 19  UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch in Deutschland rechtsverbindlich ist, haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen mit Blick auf die Kosten nicht länger auf stationäres Wohnen verwiesen werden können.
Wer Hilfe beim Wohnen in eigner Wohnung benötigt, kann sich über ein Persönliches Budget eine Wohnassistenz oder, wenn ausschließlich eine Körperbehinderung vorliegt, eine sogenannte Persönliche Assistenz beschaffen.
Die Wohnassistenz sollte in der Regel eine Fachkraft sein, die bei der Erledigung von hauswirtschaftliche Tätigkeiten, bei Behördenangelegenheiten, beim Aufbau von sozialen Beziehungen, bei der Gestaltung der Freizeit und vieles mehr unterstützt.
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Wohnprojekte

Mittendrin
Gemeinsam Leben für Alle e.V.
Georgsmarienhütte
Beate Möller
05401-6451
www.mittendrin-ev.com
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Arbeitskreis Ablösen Wohnen der Lebenshilfe Osnabrück

Besuch des Intergrativen Wohnhauses der Lebenshilfe Münster

Der Arbeitskreis Ablösen Wohnen der Lebenshilfe Osnabrück hat im Juli das Integrative Wohnhaus in Münster besucht. Die Stiftung Lebenshilfe hat dort ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen gebaut in dem ca 30 Personen wohnen. 1/3 der Bewohner haben eine Behinderung. Sie wohnen in Einzelwohnungen, 4 Personen mit Mehrfachbehinderung wohnen zusammen in einer Wohngemeinschaft. Die notwendige Unterstützung leisten die Lebenshilfe Münster und ein Pflegedienst gemeinsam.
Für den Arbeitskreis Ablösen Wohnen war besonders interessant, wie eine Wohngemeinschaft mit schwer mehrfach behinderten jungen Menschen aufgebaut werden kann. Das Integrative Wohnhaus trägt sich über die gezahlten Mieten. Bei Menschen, die Grundsicherung gekommen, wird angemessener Wohnraum durch die Grundsicherung bezahlt. Wer aber deckt die notwendige tägliche Unterstützung ab? Hier hat man 2 Teams aufgebaut. Ein Team wird von einem Pflegedienst gestellt und über die Pflegegelder finanziert. Das Team kümmert sich morgens und abends um das Aufstehen und zu Bett gehen. Ein zweites Team wird durch die ambulante Wohnbetreuung der Lebenshilfe Münster gestellt und finanziert durch die Eingliederungshilfe für die in NRW der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) zuständig ist. Dieses Team kümmert sich um alle Belange, die mit dem selbstständigen Wohnen zu tun haben. Unterstützt wird dieses Team durch 3 Mitbewohner im Haus, die sich über einen Werkswohnungsvertrag verpflichtet haben, auf 400,- € Basis Betreuungszeiten zu übernehmen. So wird sicher gestellt, dass immer ein Unterstützer anwesend ist, wenn die Bewohner zu Hause sind.
Da alle Bewohner der WG sich für die ambulante Assistenz der Lebenshilfe entschieden haben und diese mit dem Kostenträger aufgrund bestehender Leistungsvereinbarungen direkt abrechnen kann, haben alle Bewohner der WG das Sachleistungsprinzip gewählt.
Eine Bewohnerin in einer Einzelwohnung nutzt ein Persönliches Budget.

Viele Eltern, die im Arbeitskeis mitarbeiten, suchen perspektivisch nach Wohnmöglichkeiten für ihre Kinder mit Behinderung. Das es inzwischen auch Wohngemeinschaften von Menschen mit schweren Mehrfachbehinderungen gibt, regt die Eltern dazu an, auch für Osnabrück Planungen für eine solche Wohnmöglichkeit zu durchdenken. Bei diesen Planungen spielen auch die Möglichkeiten, die Persönliche Budgets eröffnen, eine wichtige Rolle.

Arbeitskreis Ablösen Wohnen: Manfred Müller, Tel: 0541-23741,
E-Mail: manfredmueller@osnanet.de