gute Hilfe - selbst bestimmt 

Sie befinden sich hier: -> Häufig gestellte Fragen

Springe zu: 

1.1: Hauptnavigation1.2: Seiteninhalt1.3: Suche1.4: Spezielle Seiten1.5: Seitensteuerung



Haben Sie Interesse
an unserem Newsletter,
dann klicken Sie HIER
Suchformular 
leichte Sprache: an  aus
Schriftgröße: A-  A  A+  
Punkt (blaugrau)

Häufig gestellte Fragen

Punkt (blaugrau)

Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Bduget ist kein neues Geld. Es ist eine Geldleistung an Stelle einer bisher üblichen Sachleistung. Mit ihr kann sich ein Mensch mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen. Auf die zuerst zu klärende Frage, ob ein Leistungsanspruch besteht, hat das Persönliche Budget keinen Einfluss. Der Leistungsanspruch muss immer zuerst geklärt werden. Seit dem 1. Januar 2008 kann jeder behinderte Mensch diese Leistungsform wählen. Neu beim Prsönlichen Budget ist auch, dass Leistungen von mehreren Kostenträgern zusammengefasst werden können. Das nennt man Trägerübergreifendes Persönliches Budget. In begründeten Einzelfällen können statt der Geldleistung auch Gutscheine ausgegeben werden.
Mit dem Persönlichen Budget entscheiden behinderte Menschen selbst, wann, wo, wie und von wem sie Unterstützung bzw. Teilhabeleistung in Anspruch nehmen. Sie werden zu Kunden und manchmal auch  zu Arbeitgebern, wodurch sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung haben.

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Wer bezahlt das persönliche Budget?

Das Trägerübergreifende Persönliche Budget wird von einem oder mehreren der folgenden Kostenträger gezahlt:

  • dem Sozialhilfeträger
  • dem Jugendhilfeträger
  • dem Integrationsamt
  • der Krankenkasse
  • der Pflegekasse
  • der Agentur für Arbeit
  • dem Rentenversicherungsträger
  • dem Unfallversicherungsträger
  • dem Träger der Altersicherung für Landwirte
  • dem Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge


Bei einem dieser Kostenträger kann der Antrag auf das Persönliche Budget gestellt werden. Hat man Anspruch auf Leistungen von mehreren Trägern, wird dieser Kostenträger zum Beauftragten, der sich dann mit den anderen Kostenträgern auseinander setzt.

Die Rehabilitationsträger haben in den Kreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen eingerichtet. Auch bei diesen kann man den Antrag auf das Persönliche Budget stellen. Im Internet finden Sie Informationen zu den gemeinsamen Servicestellen unter www.reha-servicestellen.de.

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Wie hoch ist das Persönlichen Budget?

Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Bei Untersuchungen lag das kleinste Budget bei 36 € und das höchste bei 12.683 € monatlich. Die Mehrheit der bewilligten Budgetsummen lag zwischen 200 € und 800 €. Das Persönliche Budget soll die Kosten der vorher erbrachten Leistungen nicht überschreiten. Möglicherweise notwendige Kosten für Beratung und Unterstützung sind dabei schon mit einbezogen.

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Welche Leistungen zur Teilhabe kommen für das Persönliche Budget in Betracht?

Grundsätzlich kann das Persönliche Budget für sämtliche Leistungen zur Teilhabe der oben genannten Kostenträger in Anspruch genommen werden. Das Persönliche Budget erleichtert zum Beispiel den Auszug aus dem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten oder den Umzug in eine eigene Wohnung.

Unter anderem sind folgende Leistungen gut für das Persönliche Budget geeignet:

  • Ambulante Assistenz
  • Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe
  • Krankenkassenleistungen
  • Leistungen der begleitenden Hilfe im Alltagsleben wie zum Beispiel Arbeitsassistenz, Hilfe im Haushalt und beim Kochen, Kraftfahrzeughilfe und Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
  • Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Wer kann das Persönliche Budget beantragen?

Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen, egal wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget nicht allein verwalten können, kommt das Persönliche Budget in Frage. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder und rechtliche Betreuer für ihre Betreuten das Persönliche Budget beantragen.

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Wie läuft das Antragsverfahren beim Persönlichen Budget ab?

Der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch bzw. sein gesetzlicher Vertreter wendet sich persönlich an einen der Kostenträger oder an eine der gemeinsamen Servicestellen oder er stellt dort schriftlich einen formlosen Antrag.

Im Gespräch wird geklärt, für welche Hilfen der behinderte Mensch ein Persönliches Budget haben möchte, welche Leistungen tatsächlich für ihn in Frage kommen bzw. welche Leistungen ihm zustehen.

Der Kostenträger oder die Servicestelle werden durch die Antragstellung zum „Beauftragten“. Geht es um Leistungen mehrerer Kostenträger, bittet der Beauftragte die übrigen Kostenträger (Leistungsträger) um eine Stellungnahme, die von diesen innerhalb von  zwei Wochen abzugeben ist.

Dann wird mit dem Antragsteller/der Antragstellerin besprochen, welche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erbracht werden können. Bei Bedarf werden Vertreter der beteiligten Kostenträger beteiligt. Der behinderte Mensch kann eine Person seines Vertrauens mitbringen.

Ist der jeweilige Bedarf festgestellt, schließen die leistungsberechtigte Person und der Beauftragte eine Vereinbarung über die Ziele, die mit den durch das Persönliche Budget abgedeckten Leistungen erreicht werden sollen.

Nach oben

Punkt (blaugrau)

Wie wird das Persönliche Budget überprüft?

Im Abstand von höchstens zwei Jahren muss der Hilfebedarf in einem weiteren Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und ggf. angepasst werden. Auch die leistungsberechtigte Person kann jederzeit ein neues Verfahren beantragen, wenn sich ihr Hilfebedarf verändert hat. Auch kann sie jederzeit das Persönliche Budget kündigen und wieder Sachleistungen erhalten.
Ein Nachweis der Ausgaben durch Belege o.ä. ist in der Regel nicht notwendig.

Nach oben